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Preise

Stand: Oktober 2025

MIT VERTRAG

45 Minuten/pro Monat:                95 Euro
30 Minuten/pro Monat                 75 Euro

Mit Vertrag bekommen Sie den günstigsten Preis pro Unterrichtseinheit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Sie erhalten mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Jahr.

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EINZELSTUNDEN

50 Euro pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten (nur für Erwachsene)

Die Einzelstunden sind pro Unterrichtseinheit am teuersten. Dafür sind Sie zeitlich sehr flexibel.

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5er Karte - 200 Euro

(für fünf Klavierstunden à 45 Minuten - nur für Erwachsene - Termine nach vorheriger Absprache)

5er Karten lohnen sich für Schüler, die projektweise arbeiten und flexibel bleiben möchten.

Unterrichtsstunden und Schuljahr

Der Unterricht findet während der Schulzeit der allgemein bildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen einmal pro Woche statt. Der Schüler hat Anspruch auf mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Der vereinbarte Unterrichtstermin ist einzuhalten. Sollte ein Schüler/in eine Unterrichtsstunde nicht wahrnehmen können,  hat er nicht automatisch Anspruch auf einen gesonderten Termin, um die versäumte Stunde nachzuholen. Ist der Lehrer verhindert (z.B. durch Krankheit), wird die Stunde verlegt oder von einer Vertretung erteilt, sofern der Schüler auf  weniger als 35 Stunden pro Jahr kommt. Während der Schulferien der allgemein bildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.


Zahlungsmodalitäten

Der Betrag  ist jeweils zum 10. des laufenden Monats zu überweisen. In Verhinderungsfällen des Schülers besteht kein Anspruch auf Befreiung von der Zahlungspflicht.


Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Eine Kündigung muss bei mir schriftlich eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels. Sobald eine Kündigung vorliegt, entfallen die Unterrichtsgebühren nach Ablauf der Kündigungsfrist. Für Neuanfänger gilt die zweimonatige Kündigungsfrist erst ab der fünften Unterrichtsstunde. Als Gerichtsstand wird Rheinberg vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.



 

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